latest news

Update zum Resonanzboden - offener Proberaum

Wir eröffnen den Resonanzboden wieder für euch! Schaut mal unter emil-zittau.de/pages/resonanzboden.php

Music Across The Border Festival Vol. 28

Flyer und Plakat zum Download

Ein Sprung über die Grenze

Ein Projekt zur Begegnung und zum besseren Kennenlernen fremder Kulturen.


Kalender

Satzung

 

Satzung des EMIL e.V.

 

§1
Name, Sitz, rechtliche Stellung, Geschäftsjahr

1. Der Verein führt den Namen "EMIL e.V.".
2. Der Verein hat seinen Sitz in Zittau.
3. Der Verein ist rechtsfähig.
4. Der Verein kann Mitglied einer Vereinigung sein.
5. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
6. Der Verein wird in das Vereinsregister eingetragen.
7. Tag der Errichtung der Satzung ist der 05.07.1993. Die Satzung wurde im Rahmen der Jahreshauptversammlung am 07.07.2007 in den §§4, 5 und 7 sowie in der Jahreshauptversammlung am 19.09.2010 in §1 Abs.1 modifiziert. Die Jahreshauptversammlung 2010 beschloss einstimmig die Änderung des Vereinsnamens von „Alraune e.V.“ in „EMIL e.V.“ unter vollständiger Beibehaltung des Vereinszwecks sowie der weiteren Satzungspunkte. Im weiteren Satzungstext wurde lediglich das Wort „Alraune“ gegen den neuen Namen „EMIL“ getauscht.

 

§2
Zweck des Vereins

1. Zweck des Vereins ist die Förderung der Jugendhilfe und dabei insbesondere die Schaffung und Förderung von, den Bedürfnissen junger Menschen entsprechenden, künstlerischen sowie kulturellen Angeboten und Aktivitäten. Damit soll der Notwendigkeit von kommunikativer, gewaltfreier und weltoffener Begegnung Jugendlicher Rechnung getragen werden.
2. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch räumlich und zeitlich intensives Arbeiten in Form von Workshops, Wochenendseminaren sowie Kleinkultur aller Couleur. Bestandteil dieser Arbeit sollen Schaffung eines von Drogenmißbrauch freien Erlebnisbereiches, Integration von AusländerInnen und Förderung junger KünstlerInnen und MusikerInnen sein. Zielgruppe der Aktivitäten des Vereins sind unter anderem SchülerInnen, StudentInnen, arbeitslose Jugendliche, AusländerInnen, junge Erwachsene, Gewalt- und Suchtgefährdete sowie Unterstützung suchende junge Initiativgruppen. Die Arbeit soll unter breitem Zusammenwirken mit anderen Vereinen und Interessengruppen stattfinden.
3. Der Verein ist durch seine Arbeitsweise im Sinne des §1 des KJHG ("Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.") tätig.

 

§3
Gemeinnützigkeit

1. Der "EMIL e.V." verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.
2. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.
3. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

§4
Mitgliedschaft

1. Mitglied des EMIL e.V. kann jede natürliche Person werden, wenn sie das 16. Lebensjahr vollendet hat und die Satzung anerkennt.
2. Eingetragene Vereine können Mitglied des Vereins werden.
3. Die Aufnahme erlangt ihre Wirksamkeit durch eine schriftliche Beitrittserklärung.
4. Die Mitgliedschaft erlischt:
a.) mit der schriftlichen Austrittserklärung
b.) durch Ausschluß
c.) durch Tod
Der Ausschluß ist nur bei Verstoß gegen die Satzung möglich. Auf schriftlichen Antrag beschließt die Mitgliederversammlung bei 2/3 Mehrheit den Ausschluß.
5. Personen oder Vereine, die dem EMIL e.V. beitreten, sind in den ersten drei Monaten ihrer Mitgliedschaft nicht stimmberechtigt.

 

§5
Funktionen

1. Der Vorstand des Vereins besteht aus 3 bis 5 Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Der Vorstand ist zur Vertretung des Vereins berechtigt, wobei zwei Vorstandsmitglieder zusammen vertretungsberechtigt sein sollen.
2. Der Vorstand des EMIL e.V. wird in der Mitgliederversammlung für ein Jahr gewählt.
3. Die Mitglieder des Vorstandes sind der Mitgliederversammlung rechenschaftspflichtig.
Bei Rücktritt oder Abberufung kann eine sofortige Neuwahl erfolgen. Die Abberufung erfolgt, wenn die Mehrheit der Mitgliederversammlung dies fordert.
4. Gegenüber Dritten haftet stets der EMIL e.V., nicht der Vorstand. Ausnahme ist der Nachweis grob fahrlässigen Handelns des Vorstandes oder einzelner Mitglieder des Vorstandes.

 

 

§6
Mitgliederversammlungen/Wahlen

1. Der Vorstand wird in geheimer Wahl gewählt. Jedes Vorstandsmitglied ist gewählt, wenn es die einfache Mehrheit der Stimmen erhält.
2. Die Mitgliederversammlung wird mindestens einmal im Jahr durchgeführt. Die Versammlung wird außerdem einberufen, wenn mindestens 1/3 der Mitglieder dies verlangen. Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt durch einen einfachen Brief.
3. Die Mitgliederversammlung ist beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden durch einen jeweils für diesen Zweck bestimmten Schriftführer protokolliert und durch Gegenzeichnung eines Vorstandsmitgliedes beurkundet.

 

§7
Beiträge

1. Mitgliedsbeiträge betragen 1 EUR im Monat. Dies gilt für eingetragene Vereine gemäß §4 Abs.2. Die Zahlung erfolgt jährlich bis spätestens zum 31. März des laufenden Geschäftsjahres.
2. Über die Verwendung der finanziellen Mittel, im Rahmen der Gemeinnützigkeit, entscheiden die anwesenden Mitglieder der Mitgliederversammlung.
3. Die Kontrolle der Buchführung erfolgt laufend durch den Vorstand, Rechenschaft über Ein- und Ausgaben legt der/die KassiererIn auf jeder Mitgliederversammlung ab.

 

§8
Auflösung

1. Die Änderung, Ergänzung oder Aufhebung der Satzung ist durch Mehrheitsbeschluß der Mitgliederversammlung möglich.
2. Bei Wegfall der Mitglieder des EMIL e.V. löst sich der Verein auf.
3. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des EMIL e.V. an den Verein Augen auf e.V. Löbau, welcher es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zu verwenden hat.

 

Zittau im Juli 1993.

Zittau im Juli 2007.

 

Zittau im September 2010.

Zittau im April 2013.

 


 

zurück weiter